Gültig ab: 01.07.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Geschäftsbedingungen regeln sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Leistungen erfolgen ausschließlich nach den AGB der GDDC GmbH mit Sitz in Eckernförde.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nicht automatisch Teil des Vertrags, es sei denn, die GDDC GmbH stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und -schluss
Gegenstand dieser Bedingungen sind Beratungs-, Dienst-, Werk- und sonstige Leistungen, insbesondere Beratung, Genehmigungsunterstützung, Drohnenflugbetrieb, Inspektion und Vermessung, UAS-Verkauf sowie Schulungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
Angebote der GDDC GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag entsteht erst durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung durch die GDDC GmbH oder mit Aufnahme der Leistungserbringung.
3. Preise, Termine, Teillieferungen und höhere Gewalt
Preisgestaltung: Alle ausgewiesenen Preise sind Nettopreise in Euro ohne Umsatzsteuer (aktuell 19 %). Verpackung, Fracht und Versand werden zusätzlich berechnet, soweit nicht anders vereinbart.
Preisänderungen: Liegen mehr als vier Monate zwischen Vertragsschluss und Leistungstermin, darf die GDDC GmbH den Preis anpassen bei erheblichen Änderungen von Löhnen, Materialkosten oder Fremdleistungskosten. Rücktrittsrecht bei Erhöhung über 15 %.
Liefertermine: Termine gelten nur als ungefähre Angaben, sofern nicht verbindlich vereinbart. Bei Verzug: Nachfrist von mindestens 6 Wochen.
Teilleistungen: Recht auf Teillieferungen und Teilleistungen vorbehalten.
Wetterabhängigkeit: Drohnen- und Außeneinsätze können nur bei geeigneter Wetterlage und mit den erforderlichen Genehmigungen durchgeführt werden.
Höhere Gewalt: Krieg, Streik, Rohstoff- und Energiemangel, behördliche Verfügungen und vergleichbare Ereignisse entbinden von Leistungsverpflichtungen und verlängern Fristen angemessen.
4. Rechnungsstellung und Zahlung
Zahlungsbedingungen: Gemäß Rechnung. Bei UAS-Kauf typischerweise 50 % Abschlag bei Auftragserteilung; Restzahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Leistung. Schulungen: Vorkasse, soweit nicht anders vereinbart.
Verzugszinsen: 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Aufrechnung: Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
5. Leistungsinhalte
Die GDDC GmbH bietet unter anderem folgende Dienstleistungen:
- Beratung, Genehmigungsunterstützung und Flugverfahren (on- und offshore)
- Drohnenflugbetrieb, Inspektion und Vermessung (u. a. Windkraft, Infrastruktur, Photovoltaik)
- Verarbeitung, Aufbereitung und Auswertung der Messergebnisse
- UAS-Verkauf und zugehörige Dienstleistungen
- Schulungen und Zertifizierungsvorbereitung (u. a. Academy)
- Erstellung und Überarbeitung von HSE-/Sicherheitskonzepten
- Abnahme von Helikopterlanddecks, soweit beauftragt
Technologie: Moderne Sensorik und Drohnensysteme für hochauflösende Erfassung, Zustandskontrolle und Dokumentation.
6. Kundenpflichten
Dokumentationsfrist: Spätestens 4 Wochen vor Auftragsbeginn alle Unterlagen bereitstellen.
Mitwirkungspflicht: Genehmigungen, Zugang und sonstige Mitwirkung sind rechtzeitig zu erbringen. Bei Nichterfüllung werden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Kontrollfrist: Mängel innerhalb 7 Tagen schriftlich anzeigen.
Stornierung: 20 % des Leistungspreises für Bearbeitungskosten und entgangenen Gewinn, soweit nicht anders vereinbart.
7. Haftung
Haftung beschränkt auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und typischerweise entstehende Schäden.
Ausnahmen:
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Kardinalpflichten
- Verzugsschäden
Keine Gewähr für die Erteilung behördlicher Genehmigungen.
8. Rücktrittsrecht der GDDC GmbH
Rücktritt möglich bei:
- Insolvenzantrag des Kunden
- Eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO
- Eröffnung oder Ablehnung Insolvenzverfahren
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Anwendbares Recht: Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
Erfüllungsort: Geschäftssitz der GDDC GmbH (Eckernförde)
Gerichtsstand: Eckernförde (für Kaufleute und öffentlich-rechtliche Auftraggeber)
Formerfordernis: Schriftform oder Textform für rechtserhebliche Erklärungen
Gültig seit: 01.07.2026