Dr. Gabriele Zell26. Mai 202310 Min. Lesezeit
Drohnen haben in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Viele neue Geschäftsmodelle setzen auf den Einsatz von Drohnentechnologie. Diese Trends bringen viele Drohnen an den Himmel — und damit neue Herausforderungen im Luftraum.
Die EU-Regierung hat auf diese Trends reagiert und neue Verordnungen herausgebracht, die für mehr Sicherheit sorgen sollen. Drohnen sind heute nicht mehr wegzudenken: In den Bereichen Inspektion, Abnahme, Wartung und Instandhaltung sorgen sie für flexible, schnelle und kosten-effiziente Prozesse.
EU-Verordnung (EU) 2019/947
Seit dem 01.01.2021 müssen beim Einsatz von Drohnen — auch für die Inspektion in Windparks — eine Vielzahl neuer Anforderungen erfüllt werden, um sich rechtskonform zu verhalten. Die Anforderungen gehen auf eine europaweite Regelung der EASA zurück.
Viele Nutzer gehen davon aus, dass es reicht, einen „EU-Drohnenführerschein" online zu erwerben und dann abgesichert zu sein. Das ist nicht so.
CE-Kennzeichnung und Klassifizierung
Bei der Anschaffung muss die Drohne ein CE-Kennzeichen und eine Klassifizierung (C0–C4, Risiko- bzw. technische Klasse) haben — nur solche Produkte dürfen im europäischen Luftraum geflogen werden.
Die neuen Verordnungen unterscheiden nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Stattdessen sehen die EU-Richtlinien drei Anwendungsszenarien vor:
- OPEN — Standardbetrieb mit definierten Grenzen
- SPECIFIC — erweiterte Operationen mit Genehmigung
- CERTIFIED — zulassungspflichtige Systeme
OPEN-Unterkategorien A1, A2, A3
A1
Flug auch in der Nähe von Menschen möglich. Kein Flug über Menschenansammlungen im Freien und kein Flug direkt über unbeteiligten Personen.
A2
Flug nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (Abstand mindestens 30 Meter; in Ausnahmefällen mit Langsam-Modus bis zu 5 Meter).
A3
Flug weit weg von Menschen. Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen befinden. Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
Die Zuordnung der Drohnen-Modelle zu A1 bis A3 ergibt sich aus der Drohnen-Klasse (Risikoklasse C0–C4).
