Referenz: EU-Verordnung DVO 2019/947, Artikel 2 Begriffsbestimmungen, Punkte 7/8.
VLOS vs. BVLOS im Vergleich
| VLOS | BVLOS | |
|---|---|---|
| Bedeutung | Direkter Sichtkontakt zur Drohne | Flug außerhalb der direkten Sicht |
| Kategorie (EU) | Offene Kategorie (typisch) | Spezielle Kategorie |
| Genehmigung | Standardregeln der offenen Kategorie | Behördliche Genehmigung oder LUC |
| Risiko bei Verstoß | Bußgeld möglich | Versicherung erlischt · Straf-/Bußgeld |
Betrieb in direkter Sicht (VLOS)
In dieser UAS-Betriebsart hält der Fernpilot einen ununterbrochenen und nicht unterstützten Sichtkontakt mit dem unbemannten Luftfahrzeug. So steuert er den Flugweg und vermeidet Kollisionen mit:
- anderen Luftfahrzeugen
- Menschen
- Hindernissen
Der Begriff „ununterbrochen“ ist entscheidend: Schaut der Pilot auf das Kontrolldisplay und unterbricht die direkte Sicht, befindet er sich bereits in BVLOS. Das passiert schnell — zum Beispiel bei der optischen oder thermischen Inspektion von Photovoltaik-Anlagen.
Betrieb außerhalb direkter Sicht (BVLOS)
Diese Betriebsart wird nicht in VLOS durchgeführt. Wird ein Flug, der in die spezielle Kategorie (BVLOS) gehört, fälschlich in der offenen Kategorie (VLOS) geflogen:
- erlischt die Haftpflichtversicherung der Drohne
- gilt das als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB) — Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre möglich
- drohen Bußgelder bis 50.000 EUR (LuftVG, LuftVO, EU DVO 2019/947)
Haftung in Unternehmen
Haftbar sind nicht nur der Pilot, sondern laut Luftrecht auch:
- der Vorgesetzte, der den Flug angeordnet hat (z. B. Abteilungsleiter, Flugbetriebsleiter, Schulungsleiter)
- der Geschäftsführer, wenn Aufsichts- und Fürsorgepflicht verletzt wurden
Vielen Firmen ist dieses finanzielle und haftungsrechtliche Risiko nicht bewusst.
Lösung: Schulung für die spezielle Kategorie
Mit unserem Schulungsprogramm für die spezielle Kategorie (BVLOS) können Sie Ihre Flüge sicher und gesetzeskonform durchführen.
