GDDC Guard · Drohnenabwehr

Wenn der Luftraum zur Schwachstelle wird.

Unbefugte Drohnen an Flughäfen, Veranstaltungen und kritischen Anlagen sind keine Randerscheinung mehr. GDDC unterstützt Sie bei Vorbereitung, Verantwortungsklärung und Koordination — ohne Produkte zu verkaufen und ohne technische Abwehrversprechen.

  • Risikoanalyse und Szenarien für Ihre Anlage
  • Klare Melde- und Eskalationswege
  • Anbindung an Perimeter- und KRITIS-Luftüberwachung
  • Dokumentation für Resilienzplan und Audits
  • Koordination mit Behörden — aktive Abwehr bleibt hoheitliche Aufgabe
Kritische Infrastruktur — Luftraum-Sicherheit

EU 2019/947 · LBA · LUC · DSGVO · Server DE

  • 2026

    KRITIS-Registrierung

  • 24 h

    Meldepflicht bei Vorfällen

  • Behörden

    Koordination im Ernstfall

Was Betreiber selbst verantworten können

  • Risikoanalyse: Welche Luftraum-Szenarien betreffen Ihre Anlage oder Ihr Event?
  • Rollen klären: Wer beobachtet, wer meldet, wer entscheidet über den Behördenkontakt?
  • Meldewege: Feste Ansprechpartner zu Polizei und zuständigen Stellen — vor dem Vorfall dokumentiert.
  • Übungen: Tabletop oder Leitstellen-Test mit realistischen Szenarien, nicht nur auf dem Papier.
  • Nachbereitung: Protokolle und Zeitachsen für Audits und KRITIS-Resilienzplan.

GDDC berät und begleitet — wir ersetzen keine hoheitliche Drohnenabwehr und verkaufen keine Abwehrsysteme.

Ablauf

So begleitet GDDC Sie

  1. Erstgespräch & Lagebild

    Ihre Anlage, bestehende Sicherheitsorganisation und regulatorische Pflichten — kostenlose Ersteinschätzung.

  2. Szenarien & Verantwortung

    Wer tut was bei unbefugtem Überflug? Welche Schnittstellen zu Leitstelle und Behörden?

  3. Konzept & Schnittstellen

    Abstimmung mit Perimeter- oder KRITIS-Luftüberwachung und optional Bewachungspartner-Modell.

  4. Übung & Abnahme

    Gemeinsamer Testlauf mit Ihrer Leitstelle — dokumentiert für interne und behördliche Nachweise.

Typische Situationen

  • Unbekannter Überflug

    Während der Nachtschicht meldet das Gelände einen Luftraum-Vorfall — die Leitstelle braucht ein festes Prozedere.

  • Event-Störung

    Vor einem Konzert häufen sich Sichtungen — Veranstalter und Ordnungsdienst müssen abgestimmt handeln.

  • KRITIS-Alarm

    Kritische Anlage unter erhöhter Bedrohungslage — Meldung und Dokumentation müssen revisionssicher sein.

  • Partner-Leitstelle

    Wachdienst und Luftüberwachung aus einer Hand — Rollen vorab geklärt, nicht im Ernstfall.

Rechtlicher Rahmen in Kurzform

Mit dem KRITIS-Dachgesetz 2026 gehören Luftraum-Risiken in die Risikoanalyse und den Resilienzplan kritischer Anlagen. Aktive Abwehrmaßnahmen gegen Drohnen sind in Deutschland in der Regel Behörden vorbehalten; private Betreiber konzentrieren sich auf Erkennung, Meldung, Koordination und organisatorische Maßnahmen.

GDDC unterstützt Sie mit LUC-gestützter Luftüberwachung und Konzeptarbeit — rechtssicher im genehmigten Rahmen. Mehr zu Genehmigungen: LUC · Mehr zu KRITIS-Schutz: KRITIS-Seite.

  • LUC-zertifiziert
  • DSGVO · Hosting DE
  • Dokumentierte Abläufe
  • Kein Abwehr-Produktvertrieb
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