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ONLINE – A2 Fernpilotenzeugnis

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Zusammenfassung

ONLINE – A2 Fernpilotenzeugnis
Fernpilotenzeugnis A2 - EU-Drohnenführerschein
Branchenzertifizierung
Deutsch

Zielgruppe

Unser Kurs ist ideal für alle Drohnenbegeisterten – ob gewerbliche Piloten, Unternehmensmitarbeiter, die Drohnen professionell und gesetzeskonform einsetzen möchten, oder private Drohnenpiloten, die ihre Flugfertigkeiten verbessern und rechtssicher navigieren wollen.

Kursinhalte

Meteorologie: Verständnis des Einflusses von Wetterbedingungen auf Drohnenflüge
UAS Flugleistung und Schwerpunkt: Wichtige Aspekte der Drohnentechnik und -dynamik
Sicherung von Nutzlasten und Akkumanagement
Navigation und Flugzonen: Verständnis von GEO Zonen, GPS & Funktechnologien
Flugmodi, inklusive RTH: Verschiedene Flugmodi und Nutzung der Return-to-Home-Funktion
Flugsicherheit und Risikominderung: Einsatz des Langsamflugmodus und Auswahl sicherer Start-/Landebereiche
Entfernungsabschätzung und Flugplanung: Anwendung der 1:1 Regel und Daumensprungmethode
Ereignismeldung und Kommunikation: Richtlinien für das Melden von Vorfällen und effektive Kommunikation
Risikomanagement: Strategien zur Erkennung und Minderung potenzieller Gefahren
Optional – Praktische Übungen und Flugsicherheit: Anwendung des Erlernten in realen Flugszenarien

Der Kurs besteht aus folgenden Phasen

Theoretische Ausbildung
individuell
Praktische Ausbildung (Optional)
3 – 4 Stunden
Prüfung und Zertifizierung
1 – 2 Stunden

Agenda

1. Theoretische Ausbildung

  • Einführung in die Drohnentechnologie und Kursüberblick.
  • Grundlagen der Meteorologie: Verstehen des Wettereinflusses auf Drohnenflüge.
  • UAS-Flugleistung: Einsatzbereiche, Technik und Dynamik von Drohnen.

  • Risikomanagement: Strategien zur Minderung von Gefahren im Flugbetrieb.
  • Flugzonen und rechtliche Grundlagen: GEO Zonen, GPS und Funktechnologien.
  • Prüfungsvorbereitung: Zusammenfassung und Klärung offener Fragen.

  • Vermittlung von grundlegendem und fortgeschrittenem Wissen über Drohnentechnologie und -betrieb.
  • Fokus auf sicherheitsrelevante Aspekte und rechtliche Vorschriften.
  • Abschluss mit einer theoretischen Prüfung.

2. Praktische Ausbildung (Optional)

Übersicht:

  • Einführung in die praktische Handhabung und Steuerung von Drohnen.
  • Durchführung verschiedener Flugübungen: Starten, Landen, Fliegen in verschiedenen Modi.
  • Simulation von Notfallsituationen und Anwendung von Sicherheitsverfahren.
  • Hands-on Erfahrung unter der Anleitung erfahrener Instruktoren.
  • Praktische Anwendung des in der Theorie erlernten Wissens.
  • Schwerpunkt auf der Entwicklung von Flugfertigkeiten und der Handhabung realer Flugszenarien.

3. Prüfung und Zertifizierung

Prüfungstag:

  • Durchführung der theoretischen Prüfung: Überprüfung des Wissens in einem strukturierten Testformat.
  • Bei Buchung der praktischen Schulung: Durchführung der praktischen Prüfung, einschließlich einer Demonstration der Flugfähigkeiten und Sicherheitsprozeduren.

Übersicht:

  • Bewertung des theoretischen Wissens und der praktischen Fähigkeiten der Teilnehmer.
  • Zertifizierung bei erfolgreichem Abschluss, Ausstellung des A2-Drohnenführerscheins durch das LBA.
  • Bestätigung der Fähigkeiten und Kenntnisse gemäß den Standards des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).

Form der Ausbildung

Online

Im Preis enthalten

Support durch das Schulungsteam
Zusätzliche Unterlagen und Formulare
EU-Drohnenführerschein im Scheckkartenformat
Personalisierte Teilnahmebescheinigung
Vollständige CONOPS-Spezifikation durch das regionale LBA

Unsere Garantie

Vom LBA benannte und anerkannte Prüfstelle (DE.PStF.022)
Von DJI autorisiertes Schulungsteam
Professionelles Schulungskonzept und Unterlagen
Große Erfahrung durch zahlreiche Schulungen und anerkannten CONOPS-Szenarien

Ihre Vorteile

Einzigartige Kenntnisse über den deutschen und europäischen Markt
Zugang zu Schulungsunterlagen und zusätzlichen Formularen
Ermäßigungen auf weitere Schulungen oder Dienstleistungen der GDDC
Bei Kauf einer Drohne Reduktion des Schulungspreises.
Fliegen unter unserer Lizenz - profitieren Sie von vorab genehmigten Flugverfahren

ONLINE – A2 Fernpilotenzeugnis

Schnell und unkompliziert zum A2-Drohnenführerschein: Wir sind eine vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannte Stelle und DJI-zertifizierter Partner. Dieser Online Kurs bietet dir eine gründliche theoretische Schulung, die mit einer Online-Prüfung ihren Abschluss findet.
Nächster Termin
Ausbildungsdauer
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Ausbildungsort / Format
Online
Gruppengröße
Voraussetzung
A1/A3-Lizenz / Mind. 16 Jahre
Preis
178 €
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Fernpilotenzeugnis A2 - EU-Drohnenführerschein
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A2 Drohnenführerschein – Ihr Wegweiser in die Welt des professionellen Drohnenflugs

Nach erfolgreichem Abschluss des A2 Drohnenführerscheinkurses und Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihren A2 Führerschein im praktischen Scheckkartenformat. Dieser Führerschein dient als offizieller Nachweis Ihrer Qualifikation und Befähigung zum Fliegen von Drohnen in der offenen Kategorie A2. Kompakt und bequem in der Handhabung, zeigt der Führerschein im Scheckkartenformat nicht nur Ihre professionelle Ausbildung und Einhaltung der Luftfahrtvorschriften, sondern ist auch jederzeit griffbereit, wenn Sie Ihre Drohnenflugkompetenzen unter Beweis stellen möchten.
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Kurs Anfragen
EU-Drohnenverordnung 2024

Umfassender Leitfaden zu den EU-Drohnenkategorien: Klassifizierung, Anforderungen und Einsatzbereiche

Übersicht der EU-Drohnenkategorien mit CE-Kennzeichnung: Anforderungen und Betriebsrichtlinien

Drohnenklassen

Drohnentyp und Beispiele

Maximale Flughöhe

Flüge über Menschenansammlungen

Mindestalter des Piloten

Haftpflicht-versicherung

Registrierung beim LBA

Ausbildungspflicht

A1
Offene Kategorie
C0 ohne Kamera
Gewicht bis 250g und Geschwindigkeit bis 19 m/s
120m
Nein
16 Jahre
Ja
Nein
Nein
C0 mit Kamera
Ja
C1
Gewicht bis 900g und Geschwindigkeit bis 19 m/s (z.B. DJI Mavic Air)
120m
Nein
16 Jahre
Ja
Ja
A2
Offene Kategorie
C2
Gewicht bis 4 kg (z.B. DJI Mavic 3 Pro)
120m
Nein
16 Jahre
Ja
Ja
A2(BOS)
Offene Kategorie
C2/C3
Behörden mit Sicherheitsaufgaben
120m
nur wenn durch Art des Einsatzes erforderlich, Überschreitung der Höhe möglich
Nein
Abweichung von dem Verbot des Überfliegens von Menschen nur, wenn dringend erforderlich
18 Jahre
Ja
Ja
A3
Offene Kategorie
C3/C4
Gewicht bis 25 kg, nicht über Menschen (z.B. DJI Matrice 350 RTK)
120m
Nein
16 Jahre
Ja
Ja
STS 01
Spezielle Kategorie
C5
Gewicht bis 25 kg, nicht über Menschen
120m
Nein
16 Jahre
Ja
Ja
STS 02
Spezielle Kategorie
C6
Gewicht bis 25 kg, nicht über Menschen
120m
Nein
16 Jahre
Ja
Ja
Spezielle Kategorie
SAIL I – IV
Gewicht über 25 kg oder spezielle Lufträume
unbegrenzt
Gemäß Genehmigung
18 Jahre
(GDDC)
Ja
Ja
Zulassungspflichtige Kategorie
Gefahrgut an Bord, Transport von Menschen
unbegrenzt
Gemäß Genehmigung
16 Jahre
Ja
Ja
FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

Finden Sie hier die Antworten, die Sie brauchen, bevor Sie starten.

Was ist das Fernpilotenzeugnis A2 und wie unterscheidet es sich von anderen EU-Drohnenführerscheinen?

Das Fernpilotenzeugnis A2, auch bekannt als A2 Drohnenführerschein, ist ein EU-weit anerkanntes Zertifikat, das die Befähigung zum Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie bis 4 kg bestätigt. Es unterscheidet sich von anderen EU-Drohnenführerscheinen, wie dem EU Kompetenznachweis A1/A3, durch erweiterte Flugprivilegien, die es erlauben, näher an unbeteiligte Personen zu fliegen. Dieses Zeugnis ist besonders relevant für Drohnenpiloten, die komplexere Operationen durchführen möchten, im Gegensatz zum A1/A3 Kompetenznachweis, der hauptsächlich für Drohnen in weniger dicht besiedelten Gebieten gilt.

Wer muss ein Fernpilotenzeugnis A2 erwerben und warum ist er wichtig?

In der Europäischen Union ist es für jeden Drohnenpiloten, der beabsichtigt, seine Drohne in der sogenannten "offenen Kategorie" zu fliegen, obligatorisch, über ein adäquates Fernpilotenzeugnis zu verfügen. Dazu zählen das Fernpilotenzeugnis A1/A3 für grundlegende Operationen und insbesondere das Fernpilotenzeugnis A2 für fortgeschrittenere Einsätze. Diese Anforderung ist in der EU-Drohnenverordnung verankert, welche auf unserer Webseite detailliert dargestellt wird. Der A2 Drohnenführerschein spielt eine zentrale Rolle in der sicheren Integration von Drohnen in den europäischen Luftraum. Er gewährleistet, dass der Fernpilot  über das notwendige theoretische Wissen verfügt, um Drohnenflüge verantwortungsbewusst und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung durchzuführen. Dabei geht es vor allem um ein tiefgehendes Verständnis für Sicherheitsvorschriften, Datenschutzbestimmungen und den Schutz der Privatsphäre. Darüber hinaus eröffnet er Drohnenpiloten neue Möglichkeiten, sei es im beruflichen Kontext oder im Rahmen von Hobbyaktivitäten, indem er einen rechtlichen Rahmen für erweiterte Flugoperationen bietet. Infolgedessen ist der Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 ein wesentlicher Schritt für jeden ambitionierten Drohnenpiloten in der EU, der seine Fähigkeiten legal und sicher zum Einsatz bringen möchte. Voraussetzung ist der Nachweis eines praktischen Selbsttrainings.

Warum sollte ich die Prüfung zum Erwerb eines Fernpilotenzeugnisses bei einer deutschen Prüfstelle wie der GDDC GmbH ablegen?

Die Abnahme der Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 bei einer Prüfstelle wie der GDDC GmbH, die als vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannte Prüfstelle fungiert, bietet mehrere Vorteile. Erstens gewährleistet sie, dass die Prüfung und die Schulung den hohen Standards und Anforderungen des deutschen Luftfahrtbundesamtes entsprechen. Zweitens ermöglicht es den Teilnehmern, ihre Prüfung in deutscher Sprache abzulegen, was das Verständnis und die Erfolgschancen erhöht. Schließlich bietet die GDDC GmbH als erfahrener Anbieter qualitativ hochwertige Schulungen und eine umfassende Vorbereitung auf die Prüfung.

Kann das  Fernpilotenzeugnis A2 den A1/A3 den Kompetenznachweis ersetzen, und kann die Prüfung zum A2 zusammen mit der A1/A3 Prüfung abgelegt werden?

Das  Fernpilotenzeugnis A2  kann den A1/A3 Kompetenznachweis nicht direkt ersetzen. A1/A3 ist Voraussetzung für den Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2. Die Fernpilotenzeugnisse A1/A3 und A2  gelten für unterschiedliche Drohnentypen und Betriebsbedingungen. Das A2 Zeugnis erlaubt das Fliegen  näher an Menschen heran, während der A1/A3 Kompetenznachweis für Drohnen in weniger dicht besiedelten Gebieten gilt. Es ist möglich, die Fernpilotenzeugnisse zeitlich nah beieinander zu machen. Voraussetzung ist aber der Praxisnachweis.

Was beinhaltet der Online-Kurs zum Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH und sind Online-Tutorials verfügbar?

Der Online-Kurs zum Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH umfasst eine umfassende Schulung, die alle relevanten Aspekte der EU-Drohnenverordnung, der sicheren Drohnenbedienung und der Drohnentechnologie abdeckt. Der Kurs beinhaltet detaillierte Online-Tutorials, Lernmodule und eine Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Vorbereitung auf die Online-Theorieprüfung. Er ist darauf ausgerichtet, den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen und das EU Fernpilotenzeugnis A2 zu erhalten.

Gibt es ein Mindestalter für das Fernpilotenzeugnis A2?

Ja, für den Erwerb des A2 Drohnenführerscheins bei der GDDC GmbH gibt es ein Mindestalter. Gemäß der EU-Drohnenverordnung müssen Kandidaten mindestens 16 Jahre alt sein, um das A2 Fernpilotenzeignis zu erwerben. Diese Altersgrenze stellt sicher, dass die Piloten eine ausreichende Reife und Verantwortung für den sicheren Betrieb von Drohnen in dieser Kategorie besitzen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um das Fernpilotenzeugnis A2 über die GDDC GmbH zu bekommen?

Um das Fernpilotenzeugnis A2 über die GDDC GmbH zu erwerben, müssen Kandidaten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört das Erreichen des Mindestalters von 16 Jahren, das erfolgreiche Absolvieren des EU Kompetenznachweises A1/A3, das Durchführen eines praktischen Selbststudiums sowie das Bestehen der Theorieprüfung für den A2 Drohnenführerschein. Die GDDC GmbH bietet umfassende Schulungen und Online-Tutorials zur Vorbereitung auf diese Prüfung.

Welche Unterlagen sind bei der Prüfungsanmeldung zum Fernpilotenzeugnis A2 bei der GDDC GmbH erforderlich?

Bei der Anmeldung zur Prüfung für das Fernpilotenzeugnis bei der GDDC GmbH sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Dazu gehören ein gültiger Identitätsnachweis, der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des EU Kompetenznachweises A1/A3 und, falls vorhanden, sowie die Dokumentation des durchgeführten praktischen Selbststudiums. Diese Unterlagen sind erforderlich, um die Identität des Prüflings zu bestätigen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Vorbereitungen für die Prüfung getroffen wurden.

Mit welchem Zeitaufwand muss ich für die Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH rechnen?

Der Zeitaufwand für die Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH kann variieren, abhängig von den Vorkenntnissen und der Lerngeschwindigkeit des Kandidaten. Im Durchschnitt sollten Teilnehmer jedoch mindestens 20 bis 30 Stunden für die theoretische Vorbereitung und das praktische Training einplanen. Die GDDC GmbH bietet umfangreiche Online-Kurse und Tutorials, die eine effiziente und flexible Vorbereitung ermöglichen.

Muss ich eine praktische Prüfung ablegen, um das Fernpilotenzeugnis A2 zu erhalten, und ist praktisches Training Teil des Kurses?

Nein, der Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 stellt eine rein theoretische Prüfung dar. Voraussetzungen für die Kandidaten ist, dass sie vorher ein praktisches Selbststudium durchführen, dessen Nachweis bei der GDDC GmbH vorgelegt werden muss. Die GDDC GmbH bietet jedoch optional praktische Schulungen an, in denen die Teilnehmer unter Anleitung erfahrener Instruktoren wertvolle praktische Erfahrungen sammeln können. Diese praktischen Schulungen sind eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Flugfähigkeiten zu verbessern und sich auf reale Drohnenflugsituationen vorzubereiten.

Kann ich das Fernpilotenzeugnis A2  bei der GDDC GmbH online erwerben?

Ja, die GDDC GmbH bietet die Möglichkeit, den Drohnenführerschein A2 über einen Online-Kurs zu erwerben. Dieser Online-Kurs beinhaltet alle erforderlichen theoretischen Inhalte und bereitet Sie auf die Online-Theorieprüfung vor. Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Prüfung erhalten Sie das A2 Fernpilotenzeignis. Dies bietet eine flexible Lernoption, die es Ihnen ermöglicht, sich in Ihrem eigenen Tempo und nach Ihrem eigenen Zeitplan vorzubereiten.

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Online-Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnis A2 bei der GDDC GmbH erforderlich?

Für die Teilnahme an der Online-Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH sind einige technische Voraussetzungen notwendig. Dazu gehören gemäß des Vorgaben des LBA ein stabiler Internetzugang, ein Computer oder ein anderes geeignetes Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie ein aktueller Webbrowser. Diese technischen Anforderungen stellen sicher, dass die Prüfung unter vorgeschriebenen Bedingungen  mit angemessener Überwachung stattfinden kann, um die Integrität des Prüfungsprozesses zu wahren.

Wie lange ist das Fernpilotenzeugnis A2 gültig und fallen zusätzliche Kosten zum Kurspreis hinzu?

Das Fernpilotenzeugnis des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA), welches durch die GDDC GmbH vermittelt wird, ist gemäß den europäischen Richtlinien für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Diese Regelung gewährleistet, dass Drohnenpiloten ihr Wissen und ihre Fertigkeiten in regelmäßigen Abständen aktualisieren, um mit den dynamischen Entwicklungen in der Drohnentechnologie und den rechtlichen Rahmenbedingungen Schritt halten zu können. In Bezug auf die Kosten deckt der Kurspreis für das Fernpilotenzeugnis A2 alle erforderlichen Ausgaben für die Schulung und die abschließende Prüfung bei der GDDC GmbH ab. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten seitens der GDDC GmbH. Optional angebotene Zusatzdienstleistungen oder spezielle Schulungsmaterialien, die über den Basisumfang des Kurses hinausgehen, könnten jedoch zusätzliche Gebühren nach sich ziehen. Diese Angebote sind für diejenigen gedacht, die ihre Kenntnisse vertiefen oder sich zusätzlich auf das Drohnenfliegen vorbereiten möchten und sind somit nicht obligatorisch für die Erlangung des Fernpilotenzeugnisses A2.

Ist das Fernpilotenzeugnis A2 für alle Drohnen erforderlich und gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Der Fernpilotenzeugnis A2 ist für die Bedienung von Drohnen in der offenen Kategorie mit einem Gewicht von  249 bis 4 kg erforderlich und dem Wunsch, näher an unbeteiligte Personen heranzufliegen. Für  Drohnenzwischen 250 und 25 kg in der Kategorie A1 ist lediglich der Kompetenznachweis A1/A3 notwendig, erlaubt aber kein Fliegen in dicht besiedelten Gebieten und einer Annäherung an unbeteiligte Personen. Es gibt spezifische Ausnahmen von der Pflicht zum Erwerb des Fernpilotenzeugnis , die sich auf Drohnen mit einem Gewicht unter 250g oder Drohnen, die in geschlossenen Räumen betrieben werden, beziehen.

Darf ich mit einem Fernpilotenzeugnis A2 überall fliegen und muss ich den Führerschein bei jedem Flug mitführen?

Mit einem Fernpilotenzeugnis A2 dürfen Sie in vielen, aber nicht in allen Gebieten fliegen. Es gelten spezifische Einschränkungen und Regeln, beispielsweise im Hinblick auf Flugverbotszonen, Sicherheitsabstände zu Menschen und sensiblen Einrichtungen. Sie sind verpflichtet, Ihr Fernpilotenzeugnis A2 bei jedem Flug mitzuführen und auf Anfrage der Ordnungsbehörden vorzuzeigen, um nachzuweisen, dass Sie die erforderliche Qualifikation zum Fliegen in dieser Kategorie besitzen.

In welchem Format ist das Fernpilotenzeugnis A2 mitzuführen und was passiert, wenn ich ohne entsprechenden Führerschein fliege?

Das Fernpilotenzeugnis A2, ausgestellt durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), wird praktischerweise bei der GDDC GmbH in Scheckkartenformat angeboten. Diese kompakte Form erleichtert es Drohnenpiloten, ihren Führerschein stets bei sich zu führen. Alternativ ist es auch zulässig, das Zeugnis digital auf dem Smartphone oder in klassischer Papierform vorzuzeigen, solange es im Bedarfsfall schnell zugänglich ist. Das Mitführen des Fernpilotenzeugnis A2  ist nicht nur eine formale Anforderung, sondern eine wesentliche Vorschrift der EU-Drohnenverordnung. Sollten Sie beim Betrieb einer Drohne in der offenen Kategorie ohne einen solchen Nachweis erwischt werden, setzt Sie dies dem Risiko aus, mit Bußgeldern oder weiterreichenden rechtlichen Konsequenzen belangt zu werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Sicherheit und Ordnung im Luftraum zu gewährleisten, indem sichergestellt wird, dass alle Drohnenpiloten über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für einen sicheren Flugbetrieb verfügen. Somit ist das Führen des A2 Drohnenführerscheins nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zur allgemeinen Luftverkehrssicherheit.

Welche Strafen drohen, wenn ich ohne das Fernpilotenzeugnis A2 fliege?

Das Fliegen ohne ein erforderliches Fernpilotenzeugnis  stellt einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar und kann zu Bußgeldern und rechtlichen Sanktionen führen. Diese Strafen variieren je nach Schwere des Verstoßes und den nationalen Gesetzen, können jedoch erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen und im Extremfall sogar strafrechtliche Verfolgung zur Folge haben.

Kann ich das Fernpilotenzeugnis A2 in anderen Ländern verwenden und kann ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fliegen?

Das Fernpilotenzeugnis A2 wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, da er den EU-Standardvorgaben entspricht. Ebenso wird ein in einem EU-Land erworbenes A2 Fernpilotenzeignis in Deutschland anerkannt. Für Drohnenpiloten, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, gelten spezifische Regelungen, und es wird empfohlen, sich vorab über die Anerkennung ihres Führerscheins in Deutschland zu informieren.

Benötige ich trotz meiner Pilotenlizenz für Flugzeuge das Fernpilotenzeugnis A2?

Ja, auch wenn Sie eine Pilotenlizenz besitzen, ist für das Fliegen von Drohnen in der offenen Kategorie A2 ein spezifischer Drohnenführerschein erforderlich. Die Pilotenlizenz deckt nicht automatisch die Befähigung zum Betrieb von Drohnen ab, da hierfür spezifisches Wissen und spezielle Regelungen gelten.

Kann mein alter deutscher Kenntnisnachweis bei der GDDC GmbH in ein Fernpilotenzeugnis A2 umgeschrieben werden?

Nein, eine  Umschreibung eines älteren deutschen Kenntnisnachweises in ein Fernpilotenzeugnis A2 ist generell nicht möglich. Stattdessen müssen Sie die entsprechenden Schulungen und Prüfungen gemäß den aktuellen EU-Vorschriften absolvieren, um das Fernpilotenzeugnis A2 zu erhalten. Die GDDC GmbH bietet hierfür umfassende Schulungen und Unterstützung an.

Wie wirkt sich die neue EU-Drohnenverordnung auf Drohnenpiloten aus?

Die neue EU-Drohnenverordnung standardisiert die Regeln für den Betrieb von Drohnen in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kategorisiert Drohnen basierend auf ihrem Gewicht und Einsatz und führt entsprechende Führerscheine und Zertifikate ein, darunter das Fernpilotenzeugnis A2. Drohnenpiloten müssen sich an diese Regelungen halten, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Welche Arten von Multiple-Choice-Fragen erwarten mich bei der Theorieprüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2?

Bei der A2 Theorieprüfung  können Sie Multiple-Choice-Fragen zu verschiedenen Themen erwarten, darunter Luftrecht, Drohnenbetrieb, Sicherheitsmaßnahmen, Risikomanagement und technische Aspekte des Drohnenflugs. Diese Fragen sind darauf ausgelegt, Ihr Wissen und Verständnis der für den sicheren Drohnenbetrieb notwendigen Konzepte zu überprüfen.

Wie sieht das Fernpilotenzeugnis A2 aus und was enthält es?

Das Fernpilotenzeugnis A2  wird vom LBA ausgestellt und wird von der GDDC in einem kompakten Scheckkartenformat angeboten und enthält wichtige Informationen wie Ihren Namen, die Ausstellungs- und Ablaufdaten sowie eine Identifikationsnummer. Es dient als offizieller Nachweis Ihrer Qualifikation zum Fliegen von Drohnen in der Kategorie A2.

Welche Rolle spielt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei der Ausstellung des  Fernpilotenzeugnisses A2?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nimmt die zentrale Rolle in der Regulierung und Überwachung der Ausbildung und Prüfung von Drohnenpiloten in Deutschland ein. Als die nationale Behörde, die für die Sicherheit im Luftverkehr verantwortlich ist, setzt das LBA die Rahmenbedingungen fest, unter denen Drohnenführerscheine, einschließlich des Fernpilotenzeugnisses A2, vergeben werden. Die GDDC GmbH fungiert in diesem Kontext als eine vom LBA benannte Prüfstelle. Um diese Berechtigung zu erhalten und zu behalten, ist es für die GDDC GmbH unerlässlich, die hohen Qualitätsstandards und Vorgaben des LBA lückenlos zu erfüllen. Dies stellt sicher, dass alle Drohnenpiloten, die ihr Zeugnis über die GDDC GmbH erwerben, eine Ausbildung und Prüfung durchlaufen haben, die den nationalen und europäischen Anforderungen an Sicherheit und Kompetenz gerecht wird. Somit gewährleistet das LBA durch seine regulierende Funktion, dass die Vergabe des Fernpilotenzeugnisses A2 einem einheitlichen und hohen Qualitätsstandard entspricht, um die Sicherheit im Luftverkehr zu fördern.

Welche Anforderungen gelten für die Prüfungsfragen des Fernpilotenzeugnis A2?

Die Prüfungsfragen für den Fernpilotenzeugnis A2  bei der GDDC GmbH decken ein breites Spektrum an Fachgebieten ab und müssen den von der EASA vorgegebenen Standards entsprechen und sind vom LBA geprüft und genehmigt. Die Fragen sind darauf ausgerichtet, das Wissen des Kandidaten in Bereichen wie Sicherheit, Gesetzgebung, Drohnenbetrieb und -technik zu testen.

Welche Bedingungen gelten für die Online-Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH?

Für die Online-Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnis A2 über die  GDDC GmbH gelten spezifische Bedingungen, um die Integrität und den Standard der Prüfung zu gewährleisten. Diese Bedingungen umfassen gemäß der Vorgaben des LBA eine stabile Internetverbindung, die Verwendung eines Computers mit zweitem Bildschirm oder Geräts mit Kamera, ein Handy und Mikrofon für die Überwachung während der Prüfung und die Einhaltung bestimmter Sicherheitsprotokolle, um Betrug zu verhindern. Darüber hinaus müssen die Teilnehmer sicherstellen, dass sie in einer ruhigen und ablenkungsfreien Umgebung sind, um die Prüfung ordnungsgemäß absolvieren zu können.

Was ist das Fernpilotenzeugnis A2 und wie unterscheidet es sich von anderen EU-Drohnenführerscheinen?

Das Fernpilotenzeugnis A2, auch bekannt als A2 Drohnenführerschein, ist ein EU-weit anerkanntes Zertifikat, das die Befähigung zum Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie bis 4 kg bestätigt. Es unterscheidet sich von anderen EU-Drohnenführerscheinen, wie dem EU Kompetenznachweis A1/A3, durch erweiterte Flugprivilegien, die es erlauben, näher an unbeteiligte Personen zu fliegen. Dieses Zeugnis ist besonders relevant für Drohnenpiloten, die komplexere Operationen durchführen möchten, im Gegensatz zum A1/A3 Kompetenznachweis, der hauptsächlich für Drohnen in weniger dicht besiedelten Gebieten gilt.

Wer muss ein Fernpilotenzeugnis A2 erwerben und warum ist er wichtig?

In der Europäischen Union ist es für jeden Drohnenpiloten, der beabsichtigt, seine Drohne in der sogenannten "offenen Kategorie" zu fliegen, obligatorisch, über ein adäquates Fernpilotenzeugnis zu verfügen. Dazu zählen das Fernpilotenzeugnis A1/A3 für grundlegende Operationen und insbesondere das Fernpilotenzeugnis A2 für fortgeschrittenere Einsätze. Diese Anforderung ist in der EU-Drohnenverordnung verankert, welche auf unserer Webseite detailliert dargestellt wird. Der A2 Drohnenführerschein spielt eine zentrale Rolle in der sicheren Integration von Drohnen in den europäischen Luftraum. Er gewährleistet, dass der Fernpilot  über das notwendige theoretische Wissen verfügt, um Drohnenflüge verantwortungsbewusst und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung durchzuführen. Dabei geht es vor allem um ein tiefgehendes Verständnis für Sicherheitsvorschriften, Datenschutzbestimmungen und den Schutz der Privatsphäre. Darüber hinaus eröffnet er Drohnenpiloten neue Möglichkeiten, sei es im beruflichen Kontext oder im Rahmen von Hobbyaktivitäten, indem er einen rechtlichen Rahmen für erweiterte Flugoperationen bietet. Infolgedessen ist der Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 ein wesentlicher Schritt für jeden ambitionierten Drohnenpiloten in der EU, der seine Fähigkeiten legal und sicher zum Einsatz bringen möchte. Voraussetzung ist der Nachweis eines praktischen Selbsttrainings.

Warum sollte ich die Prüfung zum Erwerb eines Fernpilotenzeugnisses bei einer deutschen Prüfstelle wie der GDDC GmbH ablegen?

Die Abnahme der Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 bei einer Prüfstelle wie der GDDC GmbH, die als vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannte Prüfstelle fungiert, bietet mehrere Vorteile. Erstens gewährleistet sie, dass die Prüfung und die Schulung den hohen Standards und Anforderungen des deutschen Luftfahrtbundesamtes entsprechen. Zweitens ermöglicht es den Teilnehmern, ihre Prüfung in deutscher Sprache abzulegen, was das Verständnis und die Erfolgschancen erhöht. Schließlich bietet die GDDC GmbH als erfahrener Anbieter qualitativ hochwertige Schulungen und eine umfassende Vorbereitung auf die Prüfung.

Kann das  Fernpilotenzeugnis A2 den A1/A3 den Kompetenznachweis ersetzen, und kann die Prüfung zum A2 zusammen mit der A1/A3 Prüfung abgelegt werden?

Das  Fernpilotenzeugnis A2  kann den A1/A3 Kompetenznachweis nicht direkt ersetzen. A1/A3 ist Voraussetzung für den Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2. Die Fernpilotenzeugnisse A1/A3 und A2  gelten für unterschiedliche Drohnentypen und Betriebsbedingungen. Das A2 Zeugnis erlaubt das Fliegen  näher an Menschen heran, während der A1/A3 Kompetenznachweis für Drohnen in weniger dicht besiedelten Gebieten gilt. Es ist möglich, die Fernpilotenzeugnisse zeitlich nah beieinander zu machen. Voraussetzung ist aber der Praxisnachweis.

Was beinhaltet der Online-Kurs zum Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH und sind Online-Tutorials verfügbar?

Der Online-Kurs zum Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH umfasst eine umfassende Schulung, die alle relevanten Aspekte der EU-Drohnenverordnung, der sicheren Drohnenbedienung und der Drohnentechnologie abdeckt. Der Kurs beinhaltet detaillierte Online-Tutorials, Lernmodule und eine Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Vorbereitung auf die Online-Theorieprüfung. Er ist darauf ausgerichtet, den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen und das EU Fernpilotenzeugnis A2 zu erhalten.

Gibt es ein Mindestalter für das Fernpilotenzeugnis A2?

Ja, für den Erwerb des A2 Drohnenführerscheins bei der GDDC GmbH gibt es ein Mindestalter. Gemäß der EU-Drohnenverordnung müssen Kandidaten mindestens 16 Jahre alt sein, um das A2 Fernpilotenzeignis zu erwerben. Diese Altersgrenze stellt sicher, dass die Piloten eine ausreichende Reife und Verantwortung für den sicheren Betrieb von Drohnen in dieser Kategorie besitzen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um das Fernpilotenzeugnis A2 über die GDDC GmbH zu bekommen?

Um das Fernpilotenzeugnis A2 über die GDDC GmbH zu erwerben, müssen Kandidaten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört das Erreichen des Mindestalters von 16 Jahren, das erfolgreiche Absolvieren des EU Kompetenznachweises A1/A3, das Durchführen eines praktischen Selbststudiums sowie das Bestehen der Theorieprüfung für den A2 Drohnenführerschein. Die GDDC GmbH bietet umfassende Schulungen und Online-Tutorials zur Vorbereitung auf diese Prüfung.

Welche Unterlagen sind bei der Prüfungsanmeldung zum Fernpilotenzeugnis A2 bei der GDDC GmbH erforderlich?

Bei der Anmeldung zur Prüfung für das Fernpilotenzeugnis bei der GDDC GmbH sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Dazu gehören ein gültiger Identitätsnachweis, der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des EU Kompetenznachweises A1/A3 und, falls vorhanden, sowie die Dokumentation des durchgeführten praktischen Selbststudiums. Diese Unterlagen sind erforderlich, um die Identität des Prüflings zu bestätigen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Vorbereitungen für die Prüfung getroffen wurden.

Mit welchem Zeitaufwand muss ich für die Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH rechnen?

Der Zeitaufwand für die Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH kann variieren, abhängig von den Vorkenntnissen und der Lerngeschwindigkeit des Kandidaten. Im Durchschnitt sollten Teilnehmer jedoch mindestens 20 bis 30 Stunden für die theoretische Vorbereitung und das praktische Training einplanen. Die GDDC GmbH bietet umfangreiche Online-Kurse und Tutorials, die eine effiziente und flexible Vorbereitung ermöglichen.

Muss ich eine praktische Prüfung ablegen, um das Fernpilotenzeugnis A2 zu erhalten, und ist praktisches Training Teil des Kurses?

Nein, der Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 stellt eine rein theoretische Prüfung dar. Voraussetzungen für die Kandidaten ist, dass sie vorher ein praktisches Selbststudium durchführen, dessen Nachweis bei der GDDC GmbH vorgelegt werden muss. Die GDDC GmbH bietet jedoch optional praktische Schulungen an, in denen die Teilnehmer unter Anleitung erfahrener Instruktoren wertvolle praktische Erfahrungen sammeln können. Diese praktischen Schulungen sind eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Flugfähigkeiten zu verbessern und sich auf reale Drohnenflugsituationen vorzubereiten.

Kann ich das Fernpilotenzeugnis A2  bei der GDDC GmbH online erwerben?

Ja, die GDDC GmbH bietet die Möglichkeit, den Drohnenführerschein A2 über einen Online-Kurs zu erwerben. Dieser Online-Kurs beinhaltet alle erforderlichen theoretischen Inhalte und bereitet Sie auf die Online-Theorieprüfung vor. Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Prüfung erhalten Sie das A2 Fernpilotenzeignis. Dies bietet eine flexible Lernoption, die es Ihnen ermöglicht, sich in Ihrem eigenen Tempo und nach Ihrem eigenen Zeitplan vorzubereiten.

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Online-Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnis A2 bei der GDDC GmbH erforderlich?

Für die Teilnahme an der Online-Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH sind einige technische Voraussetzungen notwendig. Dazu gehören gemäß des Vorgaben des LBA ein stabiler Internetzugang, ein Computer oder ein anderes geeignetes Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie ein aktueller Webbrowser. Diese technischen Anforderungen stellen sicher, dass die Prüfung unter vorgeschriebenen Bedingungen  mit angemessener Überwachung stattfinden kann, um die Integrität des Prüfungsprozesses zu wahren.

Wie lange ist das Fernpilotenzeugnis A2 gültig und fallen zusätzliche Kosten zum Kurspreis hinzu?

Das Fernpilotenzeugnis des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA), welches durch die GDDC GmbH vermittelt wird, ist gemäß den europäischen Richtlinien für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Diese Regelung gewährleistet, dass Drohnenpiloten ihr Wissen und ihre Fertigkeiten in regelmäßigen Abständen aktualisieren, um mit den dynamischen Entwicklungen in der Drohnentechnologie und den rechtlichen Rahmenbedingungen Schritt halten zu können. In Bezug auf die Kosten deckt der Kurspreis für das Fernpilotenzeugnis A2 alle erforderlichen Ausgaben für die Schulung und die abschließende Prüfung bei der GDDC GmbH ab. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten seitens der GDDC GmbH. Optional angebotene Zusatzdienstleistungen oder spezielle Schulungsmaterialien, die über den Basisumfang des Kurses hinausgehen, könnten jedoch zusätzliche Gebühren nach sich ziehen. Diese Angebote sind für diejenigen gedacht, die ihre Kenntnisse vertiefen oder sich zusätzlich auf das Drohnenfliegen vorbereiten möchten und sind somit nicht obligatorisch für die Erlangung des Fernpilotenzeugnisses A2.

Ist das Fernpilotenzeugnis A2 für alle Drohnen erforderlich und gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Der Fernpilotenzeugnis A2 ist für die Bedienung von Drohnen in der offenen Kategorie mit einem Gewicht von  249 bis 4 kg erforderlich und dem Wunsch, näher an unbeteiligte Personen heranzufliegen. Für  Drohnenzwischen 250 und 25 kg in der Kategorie A1 ist lediglich der Kompetenznachweis A1/A3 notwendig, erlaubt aber kein Fliegen in dicht besiedelten Gebieten und einer Annäherung an unbeteiligte Personen. Es gibt spezifische Ausnahmen von der Pflicht zum Erwerb des Fernpilotenzeugnis , die sich auf Drohnen mit einem Gewicht unter 250g oder Drohnen, die in geschlossenen Räumen betrieben werden, beziehen.

Darf ich mit einem Fernpilotenzeugnis A2 überall fliegen und muss ich den Führerschein bei jedem Flug mitführen?

Mit einem Fernpilotenzeugnis A2 dürfen Sie in vielen, aber nicht in allen Gebieten fliegen. Es gelten spezifische Einschränkungen und Regeln, beispielsweise im Hinblick auf Flugverbotszonen, Sicherheitsabstände zu Menschen und sensiblen Einrichtungen. Sie sind verpflichtet, Ihr Fernpilotenzeugnis A2 bei jedem Flug mitzuführen und auf Anfrage der Ordnungsbehörden vorzuzeigen, um nachzuweisen, dass Sie die erforderliche Qualifikation zum Fliegen in dieser Kategorie besitzen.

In welchem Format ist das Fernpilotenzeugnis A2 mitzuführen und was passiert, wenn ich ohne entsprechenden Führerschein fliege?

Das Fernpilotenzeugnis A2, ausgestellt durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), wird praktischerweise bei der GDDC GmbH in Scheckkartenformat angeboten. Diese kompakte Form erleichtert es Drohnenpiloten, ihren Führerschein stets bei sich zu führen. Alternativ ist es auch zulässig, das Zeugnis digital auf dem Smartphone oder in klassischer Papierform vorzuzeigen, solange es im Bedarfsfall schnell zugänglich ist. Das Mitführen des Fernpilotenzeugnis A2  ist nicht nur eine formale Anforderung, sondern eine wesentliche Vorschrift der EU-Drohnenverordnung. Sollten Sie beim Betrieb einer Drohne in der offenen Kategorie ohne einen solchen Nachweis erwischt werden, setzt Sie dies dem Risiko aus, mit Bußgeldern oder weiterreichenden rechtlichen Konsequenzen belangt zu werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Sicherheit und Ordnung im Luftraum zu gewährleisten, indem sichergestellt wird, dass alle Drohnenpiloten über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für einen sicheren Flugbetrieb verfügen. Somit ist das Führen des A2 Drohnenführerscheins nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zur allgemeinen Luftverkehrssicherheit.

Welche Strafen drohen, wenn ich ohne das Fernpilotenzeugnis A2 fliege?

Das Fliegen ohne ein erforderliches Fernpilotenzeugnis  stellt einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar und kann zu Bußgeldern und rechtlichen Sanktionen führen. Diese Strafen variieren je nach Schwere des Verstoßes und den nationalen Gesetzen, können jedoch erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen und im Extremfall sogar strafrechtliche Verfolgung zur Folge haben.

Kann ich das Fernpilotenzeugnis A2 in anderen Ländern verwenden und kann ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fliegen?

Das Fernpilotenzeugnis A2 wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, da er den EU-Standardvorgaben entspricht. Ebenso wird ein in einem EU-Land erworbenes A2 Fernpilotenzeignis in Deutschland anerkannt. Für Drohnenpiloten, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, gelten spezifische Regelungen, und es wird empfohlen, sich vorab über die Anerkennung ihres Führerscheins in Deutschland zu informieren.

Benötige ich trotz meiner Pilotenlizenz für Flugzeuge das Fernpilotenzeugnis A2?

Ja, auch wenn Sie eine Pilotenlizenz besitzen, ist für das Fliegen von Drohnen in der offenen Kategorie A2 ein spezifischer Drohnenführerschein erforderlich. Die Pilotenlizenz deckt nicht automatisch die Befähigung zum Betrieb von Drohnen ab, da hierfür spezifisches Wissen und spezielle Regelungen gelten.

Kann mein alter deutscher Kenntnisnachweis bei der GDDC GmbH in ein Fernpilotenzeugnis A2 umgeschrieben werden?

Nein, eine  Umschreibung eines älteren deutschen Kenntnisnachweises in ein Fernpilotenzeugnis A2 ist generell nicht möglich. Stattdessen müssen Sie die entsprechenden Schulungen und Prüfungen gemäß den aktuellen EU-Vorschriften absolvieren, um das Fernpilotenzeugnis A2 zu erhalten. Die GDDC GmbH bietet hierfür umfassende Schulungen und Unterstützung an.

Wie wirkt sich die neue EU-Drohnenverordnung auf Drohnenpiloten aus?

Die neue EU-Drohnenverordnung standardisiert die Regeln für den Betrieb von Drohnen in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kategorisiert Drohnen basierend auf ihrem Gewicht und Einsatz und führt entsprechende Führerscheine und Zertifikate ein, darunter das Fernpilotenzeugnis A2. Drohnenpiloten müssen sich an diese Regelungen halten, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Welche Arten von Multiple-Choice-Fragen erwarten mich bei der Theorieprüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2?

Bei der A2 Theorieprüfung  können Sie Multiple-Choice-Fragen zu verschiedenen Themen erwarten, darunter Luftrecht, Drohnenbetrieb, Sicherheitsmaßnahmen, Risikomanagement und technische Aspekte des Drohnenflugs. Diese Fragen sind darauf ausgelegt, Ihr Wissen und Verständnis der für den sicheren Drohnenbetrieb notwendigen Konzepte zu überprüfen.

Wie sieht das Fernpilotenzeugnis A2 aus und was enthält es?

Das Fernpilotenzeugnis A2  wird vom LBA ausgestellt und wird von der GDDC in einem kompakten Scheckkartenformat angeboten und enthält wichtige Informationen wie Ihren Namen, die Ausstellungs- und Ablaufdaten sowie eine Identifikationsnummer. Es dient als offizieller Nachweis Ihrer Qualifikation zum Fliegen von Drohnen in der Kategorie A2.

Welche Rolle spielt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei der Ausstellung des  Fernpilotenzeugnisses A2?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nimmt die zentrale Rolle in der Regulierung und Überwachung der Ausbildung und Prüfung von Drohnenpiloten in Deutschland ein. Als die nationale Behörde, die für die Sicherheit im Luftverkehr verantwortlich ist, setzt das LBA die Rahmenbedingungen fest, unter denen Drohnenführerscheine, einschließlich des Fernpilotenzeugnisses A2, vergeben werden. Die GDDC GmbH fungiert in diesem Kontext als eine vom LBA benannte Prüfstelle. Um diese Berechtigung zu erhalten und zu behalten, ist es für die GDDC GmbH unerlässlich, die hohen Qualitätsstandards und Vorgaben des LBA lückenlos zu erfüllen. Dies stellt sicher, dass alle Drohnenpiloten, die ihr Zeugnis über die GDDC GmbH erwerben, eine Ausbildung und Prüfung durchlaufen haben, die den nationalen und europäischen Anforderungen an Sicherheit und Kompetenz gerecht wird. Somit gewährleistet das LBA durch seine regulierende Funktion, dass die Vergabe des Fernpilotenzeugnisses A2 einem einheitlichen und hohen Qualitätsstandard entspricht, um die Sicherheit im Luftverkehr zu fördern.

Welche Anforderungen gelten für die Prüfungsfragen des Fernpilotenzeugnis A2?

Die Prüfungsfragen für den Fernpilotenzeugnis A2  bei der GDDC GmbH decken ein breites Spektrum an Fachgebieten ab und müssen den von der EASA vorgegebenen Standards entsprechen und sind vom LBA geprüft und genehmigt. Die Fragen sind darauf ausgerichtet, das Wissen des Kandidaten in Bereichen wie Sicherheit, Gesetzgebung, Drohnenbetrieb und -technik zu testen.

Welche Bedingungen gelten für die Online-Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnisses A2 bei der GDDC GmbH?

Für die Online-Prüfung zum Erwerb des Fernpilotenzeugnis A2 über die  GDDC GmbH gelten spezifische Bedingungen, um die Integrität und den Standard der Prüfung zu gewährleisten. Diese Bedingungen umfassen gemäß der Vorgaben des LBA eine stabile Internetverbindung, die Verwendung eines Computers mit zweitem Bildschirm oder Geräts mit Kamera, ein Handy und Mikrofon für die Überwachung während der Prüfung und die Einhaltung bestimmter Sicherheitsprotokolle, um Betrug zu verhindern. Darüber hinaus müssen die Teilnehmer sicherstellen, dass sie in einer ruhigen und ablenkungsfreien Umgebung sind, um die Prüfung ordnungsgemäß absolvieren zu können.

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