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Drohnen sind längst ein wichtiges Werkzeug in der Industrieinspektion, Vermessung, Bauüberwachung und technischen Dokumentation. Mit den Einsatzmöglichkeiten steigen die Anforderungen an die Qualifikation der Fernpiloten. Die GDDC GmbH begleitet angehende und erfahrene Drohnenpiloten auf ihrem Weg zu einem sicheren, rechtskonformen und professionellen UAS-Betrieb.
Die europäische Drohnenregulierung unterscheidet zwischen der offenen, der speziellen und der zulassungspflichtigen Kategorie. Welche Qualifikation erforderlich ist, hängt unter anderem von der Drohnenklasse, dem Einsatzgebiet und dem geplanten Flugverfahren ab. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 bildet für viele Einsätze die Grundlage. Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erweitert die Möglichkeiten innerhalb der offenen Kategorie. Für bestimmte anspruchsvollere Einsätze in der speziellen Kategorie stehen die europäischen Standardszenarien STS-01 und STS-02 zur Verfügung.
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist für Fernpiloten relevant, die geeignete Drohnen der Klasse C2 in der offenen Unterkategorie A2 betreiben möchten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen gilt grundsätzlich ein horizontaler Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen; bei aktiviertem Langsamflugmodus kann dieser unter bestimmten Bedingungen auf mindestens 5 Meter reduziert werden. Die Qualifikation ist beispielsweise für Foto- und Videoaufnahmen, Gebäudedokumentation und technische Inspektionsaufgaben interessant.
Die GDDC vermittelt die theoretischen Grundlagen für einen sicheren Drohnenbetrieb. Dazu zählen insbesondere Meteorologie, Flugleistung und technische Grundlagen, Flugplanung, Risikobewertung sowie Sicherheits- und Notfallverfahren. Die Ausbildung bereitet auf die erforderliche Prüfung vor und legt Wert auf ein Verständnis der Regeln, das über das reine Bestehen der Prüfung hinausgeht.
Nicht jeder Drohnenflug lässt sich innerhalb der offenen Kategorie durchführen. Für bestimmte Einsätze mit erhöhten betrieblichen Anforderungen sieht die europäische Regulierung die spezielle Kategorie vor. Die Standardszenarien STS-01 und STS-02 beschreiben klar begrenzte Betriebsarten mit festgelegten technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen.
STS-01 betrifft bestimmte Flüge innerhalb der direkten Sichtweite des Fernpiloten (VLOS) mit geeigneten Drohnen der Klasse C5 über einem kontrollierten Bodenbereich, der sich auch in einem besiedelten Umfeld befinden kann. Für Unternehmen mit wiederkehrenden Inspektions- und Dokumentationsaufgaben kann dieses Szenario relevant sein. Voraussetzung ist stets, dass sämtliche Anforderungen des Standardszenarios erfüllt werden.
STS-02 ermöglicht bestimmte Flüge außerhalb der direkten Sichtweite (BVLOS) mit geeigneten Drohnen der Klasse C6 über einem kontrollierten Bodenbereich in dünn besiedelter Umgebung. Je nach Flugkonzept sind unter anderem Vorgaben zu Entfernung, Luftraumbeobachtung und betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Eine STS-Qualifikation ist keine pauschale Erlaubnis für beliebige BVLOS-Einsätze.
Die Ausbildung für die Standardszenarien verbindet regulatorisches Wissen mit der Vorbereitung auf den praktischen Betrieb. Schwerpunkte sind die rechtlichen Grundlagen, Flugplanung, Risikomanagement, Luftraumbeobachtung, technische und operationelle Anforderungen sowie das Verhalten bei Störungen. Praktische Schulung und Kompetenzbewertung sind wesentliche Bestandteile des Qualifikationswegs. Welche Module und Prüfungen im konkreten Lehrgang enthalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
Ein bestandener Lehrgang allein berechtigt noch nicht zu jedem gewünschten Drohneneinsatz. Für Flüge nach STS-01 oder STS-02 müssen zusätzlich unter anderem das passende UAS, die erforderlichen Kompetenznachweise, geeignete Betriebsverfahren und eine wirksame Betriebserklärung des UAS-Betreibers vorliegen. Liegt ein Vorhaben außerhalb der Standardszenarien, kann eine individuelle Betriebsgenehmigung erforderlich sein.
Das Ausbildungsangebot richtet sich an gewerbliche Drohnendienstleister, Unternehmen, technische Fachkräfte, Behörden und Organisationen sowie ambitionierte Fernpiloten. Die Verbindung aus theoretischem Wissen und praxisnaher Ausbildung unterstützt Teilnehmer dabei, die passende Qualifikation für ihre tatsächlichen Aufgaben auszuwählen.
Professioneller Drohnenbetrieb erfordert mehr als moderne Flugtechnik: Entscheidend sind fundierte Kenntnisse, sichere Verfahren und die Einhaltung der geltenden Vorgaben. Mit Ausbildungsangeboten rund um A2 sowie STS-01 und STS-02 unterstützt die GDDC den Weg zu einer verantwortungsvollen und praxisorientierten Fernpilotenqualifikation. Informieren Sie sich in unserem Ausbildungsportal über die aktuellen Lehrgänge und wählen Sie die Ausbildung, die zu Ihren Anforderungen passt.