Was ist die Offene Kategorie?
Die offene Kategorie (OPEN) nach EU-DVO 2019/947 deckt Flüge mit geringem Risiko ab. Für viele Standardflüge in Sichtweite mit C-zertifizierten Drohnen ist keine behördliche Betriebsgenehmigung erforderlich — Schulung, Versicherung und Registrierung gelten trotzdem.
Voraussetzungen im Überblick
- Drohne mit CE-Kennzeichnung (Klasse C0–C4)
- Flug in Sichtweite (VLOS), in der Regel unter 120 m
- Einhaltung von A1, A2 oder A3 (Abstände zu Menschen und Siedlungen)
- Betreiber-Registrierung beim LBA (ab C1)
- Haftpflicht und passende Fernpiloten-Berechtigung
Flächen und lokale Regeln
In der Praxis prüfen Sie vor jedem Start Lufträume, Naturschutz und lokale Verbote. Nutzen Sie aktuelle Karten der zuständigen Stellen — „weiße Zonen“ und lokale Sperren ändern sich.






