OPEN · EU 2019/947

Offene Kategorie — wann reicht der Drohnenführerschein?

C-zertifizierte Drohnen in Sichtweite: oft ohne Betriebsgenehmigung — mit klaren Grenzen. Darüber beginnt Specific.

  • CE-Klassen C0–C4 und A1 / A2 / A3
  • VLOS, typisch unter 120 m
  • Registrierung, Versicherung, Schulung bleiben Pflicht
  • Triggerliste Richtung SAIL I–II
  • EU 2019/947 · LBA
  • Erstes LUC Deutschlands
  • Sachverständiger ISO 17024
  • Hosting & Daten in DE
  • DSGVO-konform
  • C0–C4

    CE-Risikoklassen

  • < 120 m

    Typische Höhengrenze OPEN

  • VLOS

    Sichtflug als Standard

  • A1–A3

    Unterkategorien mit Abstandregeln

Was ist die Offene Kategorie?

Die offene Kategorie (OPEN) nach EU-DVO 2019/947 deckt Flüge mit geringem Risiko ab. Für viele Standardflüge in Sichtweite mit C-zertifizierten Drohnen ist keine behördliche Betriebsgenehmigung erforderlich — Schulung, Versicherung und Registrierung gelten trotzdem.

Voraussetzungen im Überblick

  • Drohne mit CE-Kennzeichnung (Klasse C0–C4)
  • Flug in Sichtweite (VLOS), in der Regel unter 120 m
  • Einhaltung von A1, A2 oder A3 (Abstände zu Menschen und Siedlungen)
  • Betreiber-Registrierung beim LBA (ab C1)
  • Haftpflicht und passende Fernpiloten-Berechtigung

Flächen und lokale Regeln

In der Praxis prüfen Sie vor jedem Start Lufträume, Naturschutz und lokale Verbote. Nutzen Sie aktuelle Karten der zuständigen Stellen — „weiße Zonen“ und lokale Sperren ändern sich.

Unterkategorien

A1, A2 und A3 — was bedeutet das für Ihren Flug?

  • Nähe zu Menschen möglich

    Flug auch in der Nähe von Menschen — aber nicht über Menschenansammlungen im Freien und nicht direkt über Unbeteiligten.

  • Sicherer Abstand

    Typisch mindestens 30 m zu Unbeteiligten; mit Langsam-Modus in Ausnahmen enger. Ideal für viele gewerbliche Dach- und Anlagenflüge.

  • Weit weg von Menschen

    Im gesamten Flugbereich keine Unbeteiligten; Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten — oft ländliche Einsätze.

Grenzen von OPEN

Diese Trigger führen in die spezielle Kategorie

  • Über 120 m

    Schornsteine, Windkraftanlagen, Offshore — sobald die Mission dauerhaft über 120 m geht, reicht OPEN nicht.

  • Über 25 kg

    Schwerere Systeme wie FlyCart oder Agras T50 brauchen Specific — oft mit ConOps und Betriebsgenehmigung.

  • Außerhalb der Sicht / Dock

    BVLOS und Dock-Stationen gehören in die spezielle Kategorie — mit Genehmigung oder LUC.

  • Spezielle Lufträume

    Kontrollierte oder eingeschränkte Lufträume erfordern zusätzliche Freigaben und oft Specific.

Ihr Weg mit GDDC

So kommen Sie von der Frage zur klaren Kategorie

  1. Kurzcheck im Genehmigungs-Finder

    Sie beantworten wenige Fragen zu Höhe, Masse, Sicht und Umfeld — und erhalten eine erste Einordnung OPEN vs. Specific.

  2. Schulung wählen

    A2 und/oder STS — je nachdem, welche Unterkategorie und welches Szenario Sie anstreben.

  3. Grenzfall? ConOps-Check

    Wenn Trigger greifen, prüfen wir Ihr Szenario und empfehlen SAIL I–II oder höher — bevor Sie Zeit bei der Behörde verlieren.

  4. Betrieb starten

    Mit klarer Kategorie, Versicherung und Dokumentation fliegen Sie rechtssicher — oder wir begleiten die Specific-Einreichung.

GDDC-Unterstützung — was wir konkret für Sie tun

Academy

Schulungen für die offene Kategorie

Die richtige Qualifikation ist Teil der OPEN-Compliance — nicht optional.

Alle Kurse im Ausbildungsportal →

FAQ

Häufige Fragen

  • Brauche ich in OPEN eine Betriebsgenehmigung?

    Für typische OPEN-Flüge mit C-Drohne in VLOS unter 120 m in der Regel nein — Registrierung, Versicherung und Fernpiloten-Berechtigung bleiben Pflicht.

  • Reicht ein Online-Führerschein allein?

    Nein. Die Kategorie hängt vom Szenario ab. BVLOS, >120 m oder >25 kg führen in Specific — unabhängig vom Führerschein.

  • Was sind C0–C4?

    CE-Risikoklassen. Sie bestimmen mit, welche OPEN-Unterkategorie und welche Nachweise gelten.

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