
Hochspannungsleitungen und Umspannwerke sind zentrale Bestandteile der Stromversorgung. Ihre Verfügbarkeit hängt von einem Zusammenspiel aus technischer Instandhaltung, Sicherheitsmanagement, regelmäßiger Zustandsbewertung und wirksamer Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter ab.
Das KRITIS-Dachgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Resilienz kritischer Anlagen. Welche Pflichten konkret gelten, richtet sich unter anderem nach dem Anwendungsbereich, der Einstufung der jeweiligen Anlage und den jeweils geltenden Umsetzungs- und Übergangsregelungen.
Netzbetreiber bzw. Betreiber der kritischen Anlage: Der Betreiber verantwortet die für ihn geltenden gesetzlichen Pflichten. Dazu zählen insbesondere die Ermittlung relevanter Risiken, die Festlegung angemessener Resilienzmaßnahmen, die Steuerung beauftragter Unternehmen sowie erforderliche Nachweise und Meldungen.
Bau- und Inspektionsdienstleister: Beauftragte Fachunternehmen setzen vereinbarte Bau-, Prüf- und Kontrollleistungen fachgerecht um, beachten einschlägige Sicherheitsvorgaben und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar. Die Beauftragung entbindet den Anlagenbetreiber nicht von seinen eigenen Pflichten.
UAS-Betrieb: Ein spezialisierter Drohnenbetrieb plant und führt genehmigungs- und regelkonforme Flüge durch, erhebt Inspektionsdaten und übergibt die Ergebnisse in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form. Dabei sind unter anderem Luftraumregeln, Datenschutz, Arbeitssicherheit und standortspezifische Schutzanforderungen zu berücksichtigen.
Drohnen ermöglichen die visuelle und sensorbasierte Prüfung schwer zugänglicher Anlagenteile, etwa an Masten, Leitungen und Umspannwerken. Abhängig von eingesetzter Sensorik und Aufgabenstellung lassen sich beispielsweise Auffälligkeiten dokumentieren, Veränderungen im Zeitverlauf vergleichen und Wartungsentscheidungen vorbereiten.
Ein strukturierter Inspektionsprozess verbindet Einsatzplanung, Sicherheitsbewertung, Datenerfassung, Auswertung und wiederkehrende Kontrollen. Die gewonnenen Informationen können in das Instandhaltungs- und Risikomanagement des Anlagenbetreibers einfließen.
Ein Light UAS Operator Certificate (LUC) ist eine luftfahrtrechtliche Anerkennung eines UAS-Betreibers mit bestimmten, im Zertifikat festgelegten Rechten und Privilegien. Es ersetzt weder die Pflichten des Betreibers kritischer Infrastruktur noch eine Prüfung der konkreten Sicherheits- und Vertragsanforderungen eines Einsatzes.
Die Bezeichnung „KRITIS-konformer UAS-Betrieb“ sollte daher nur verwendet werden, wenn konkret benannt und nachgewiesen werden kann, welche anwendbaren Anforderungen erfüllt werden. Eine allgemeine, automatische KRITIS-Zertifizierung ergibt sich aus einem LUC nicht.
1. Genehmigung und Planung: Auftrag, Inspektionsziel, Einsatzgebiet, Flugbedingungen und notwendige Berechtigungen werden geklärt.
2. Safety und Compliance: Luftfahrtrechtliche und betriebliche Risiken werden bewertet; Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen werden festgelegt.
3. KRITIS und Resilienz: Relevante Anforderungen des Anlagenbetreibers, Zugangsregelungen, Informationsschutz und sichere Datenübergabe werden abgestimmt.
4. UAS-Betrieb und Datenerfassung: Die Inspektion erfolgt entsprechend dem freigegebenen Einsatzkonzept.
5. Auswertung und wiederkehrende Leistungen: Ergebnisse werden dokumentiert, übergeben und können als Grundlage für Folgemaßnahmen und spätere Vergleichsinspektionen dienen.
Kritische Infrastruktur wird nicht allein durch moderne Technik resilient. Entscheidend sind eindeutige Verantwortlichkeiten, qualifizierte Dienstleister und belastbare Prozesse. Drohneninspektionen können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten – als Bestandteil eines umfassenden Sicherheits-, Instandhaltungs- und Resilienzkonzepts.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.